• Scheiben für Pkw, LKW
• Scheiben nach Maß für Sonderfahrzeuge
• Steinschlagreparaturen
• Autoscheinwerfer
• Tönungs- und Wärmeschutz
• Ombrelloversiegelung
• Scheibenversiegelung
• Direktabrechnung mit Versicherung in unstrittigen Fällen
Steinschlagreparaturen
Ihre Teilkaskoversicherung übernimmt Steinschlagreparaturen in voller Höhe.
Steinschlagreparaturen im Sichtbereich des Fahrers sind jedoch nicht zugelassen.
In diesen Fällen muss die Scheibe ausgetauscht werden.
Abrechnung mit Ihrer Versichrung
In unstrittigen Fällen rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab. Bitte teilen Sie
uns immer mit, wenn Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine Kilometerbeschränkung
oder Einschränkung des Fahrers vereinbart haben.
Mobiler Service
Unser mobiler Reparaturservice ist in den Wintermonaten leider nicht immer möglich.
Wir bieten in diesen Fällen einen Hol- und Bringservice an.